16.10.2002 | Kaminkehrerstreit Verwaltungsrichter schmettert Klage eines Ehingers ab

SIGMARINGEN / EHINGEN. Kürzlich wurde der „Kaminkehrerstreit” „Wilhelm Rettenberger, Ehingen, gegen das Land Baden-Württemberg” vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Jetzt wurde dem Kläger das Urteil der 7. Kammer unter dem versitzenden Richter Armbruster zugestellt.

Wie von der Ehinger SZ vor längerem berichtet, hatte der Kläger dem zuständigen Ehinger Bezirksschornsteinfegermeister den Zutritt zu seiner Heizanlage verweigert. Damals, Anfang 2000, bat er das Landratsamt Alb-Donau-Kreis als Aufsichtsbehörde, ihm einen anderen Kehrer zuzuteilen, da der Kehrmeister unkorrekt arbeite, falsch abrechne und aus persönlichen Gründen bei ihm Hausverbot habe. – Der zuständige Aufsichtsbeamte im Landratsamt wies auf das durch den Gesetzgeber abgesicherte Bezirksmonopol der Kaminkehrer hin und lehnte den Wunsch des Ehinger Bürgers ab. Gleichzeitig verfügte das Landratsamt, dass genau diesem Kehrer Zutritt gewährt werden muss, und verband die Duldungsverfügung mit einer Bearbeitungsgebühr von 100 Mark.

In dieser Situation ließ der Kläger seine Heizung modernisieren. Die gesetzlich vorgeschriebene Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger stand bevor.

Um seine Vorwürfe abzuklären und um der Behörde zu zeigen, dass er Überprüfungsarbeiten durch Kaminkehrer nicht grundsätzlich ablehne, gestattete er dem Kehrer, nur in Begleitung eines Aufsichtsbeamten bei ihm tätig zu werden. Zuvor wollte er jedoch von offizieller Seite die Kosten für die Abnahme mitgeteilt bekommen.

In Gegenwart des Aufsichtsbeamten wurde dem Kläger bei der Abnahme eine um mindestens 100 Mark überteuerte Rechnung ausgehändigt. Auf der Rechnung waren einige Einzelposten aufgeführt, die sich normalerweise gegenseitig ausschließen. Daraufhin hielt der Kläger seinen Widerspruch gegen die Verfügung aufrecht, die vom Regierungspräsidium, verbunden mit einer Bearbeitungsgebühr von DM 150 Mark, für rechtens erklärt wurde. Nun strengte W. Rettenberger eine Klage beim Verwaltungsgericht an.

Bei der mündlichen Verhandlung bestritten auch die Richter den zwischenzeitlich eindeutig belegten Vorwurf der Falschabrechnung des Kehrers nicht. Ebenso wenig bestritten sie die fehlende Kontrolle durch den Aufsichtsbeamten. „Man kann ihm nicht vorwerfen, dass er keine Kehr- und Überprüfungsordnung zur Hand hatte”. Nach Ansicht des Gerichts reicht aber eine einmalig beweisbare Falschabrechnung des Kaminkehrers nicht aus, um ihn dem Kläger gegenüber für befangen zu erklären. „Oft genug würden Prozessbeteiligte mit völlig abwegigen Vorwürfen wie z.B. dem Vorwurf des Alkoholismus versuchen, ihn, Richter Armbruster, für befangen zu erklären. Außerdem habe er selbst auch schon mal einen falschen Müllgebührenbescheid bekommen. Deswegen sei er nicht gleich vor Gericht gegangen”. Im schriftlichen Urteil der 7. Kammer des Verwaltungsgerüchts Sigmaringen wurde die Klage gegen das Land abgewiesen. Der Kläger ist verpflichtet, den zuständigen Kaminkehrer einzulassen, er hat sowohl die Bearbeitungsgebühren der Aufsichtsbehörden als auch die Gerichtskosten zu tragen. Revision gegen das Urteil ist (ohne Begründung) nicht zugelassen.

Weil die Richter „keine genügenden Anhaltspunkte für die Bedeutung der Sache für den Kläger” sahen, setzten sie den Streitwert auf immerhin 4.000 Euro fest.

Der Ehinger Kläger will sich von diesem Urteil nicht entmutigen lassen. Sein Sohn, Dr. rer. nat. Michael Rettenberger, hat in derselben Angelegenheit zu Jahresbeginn eine Petition beim Landtag eingereicht. Nach seiner Ansicht passen Monopole, wie das der Bezirksschornsteinfeger, nicht mehr in unsere Zeit. Insbesondere, wenn die Kontrolle der Monopolisten, wie in diesem Fall, nicht greift.

Notfalls möchte W. Rettenberger bis zum höchsten Gericht nach Karlsruhe gehen, um einen Handwerker, den er als Betrüger empfindet, nicht mehr in sein Haus einlassen zu müssen.Anmerkung vf: Auch Zeitungsmacher Veit Feger findet die derzeitigen gesetzlichen Vorschriften im Bereich des Kaminkehres einen Hohn auf die Bürger. Zum einen der Ausschluss von Konkurrenz, zum anderen, dass Prüfungsvorschriften (und entsprechend hohe Kosten) auch für praktisch abgasfreie Verbrennungsverfahren gelten. Bürger lassen umweltfreundliche Heizungsarten mit teurem Geld einbauen, müssen aber nach wie vor die gleich teuren Abluftprüfungen wie zu Zeiten von Kohle und Öl durchführen lassen und blechen. Eine Änderung dieses Zustandes wäre längst angesagt und eine schöne Aufgabe-auch für die Abgeordneten aus unserem Wahlkreis.