30.01.2004 | Eine Latte Anklagen – Unerlaubter Waffenbesitz u. a.

SCHELKLINGEN / ULM (eb/sz) –  Gestern Nachmittag stand ein 59-jähriger Mann aus einem Schelklinger Teilort vor dem Ulmer Richter, angeklagt des unerlaubten Waffenbesitzes, der Unterschlagung, des Fahrens ohne Führerschein, des Missbrauchs von Titeln… – Der Mann hatte laut Anklage in seinem Keller zahlreiche Waffen, Zubehör, Patronen. Dies stellte die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung im Januar 2003 fest. Während ein Sachverständiger fast alle Waffen für funktionsfähig erklärte, war nach Ansicht des Angeklagten nur eine einzige funktionsfähig, der Rest sei „Schrott“ gewesen.

Die Anklage der Unterschlagung betraf einen seltsamen Vorgang: Der Mann soll im Sommer 2002 seiner damaligen Haushälterin einen Porsche im Wert von 64.000 Euro geschenkt haben. Nach Aussage der damaligen Haushälterin, die jetzt im südlichen Oberschwaben lebt, habe der Angeklagte den Porsche ihr aber nicht überlassen, sondern ins Ausland verschoben. Der Angeklagte: Ich habe das Fahrzeug der Frau nie geschenkt.

Die Anklage „Missbrauch von Titeln“ bezog sich darauf, dass der gelernte Elektromaschinenbauer sich gegenüber einer Bank als Diplomingenieur ausgegeben haben soll. Den Anklagepunkt „Fahren ohne Führerschein“ gab der Angeklagte zu.

Die Verhandlung war bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen; wir werden morgen weiter berichten.

Kein Freund von Pressefreiheit

Der Angeklagte hat sich der Ehinger SZ-Redaktion dadurch unvergesslich gemacht, dass er mehr als irgendjemand sonst in den letzten dreißig Jahren versuchte, deren Berichterstattung zu bekämpfen, zumindest zu erschweren, zunächst durch eine Anzeige bei der Polizei (die dann aber bereits auf der Ebene des Staatsanwalts zurückgewiesen wurde), dann durch eine Intervention beim Deutschen Presserat; dieser begutachtete die Veröffentlichungen der SZ und befand sie nach eingehender Prüfung als allen journalistischen Standards entsprechend. Die SZ hatte damals berichtet, dass der gute Mann bei seinem Haus eine Art Panzer stehen hatte. Nach Ansicht des jetzt Angeklagten war auch dieser Spähpanzer selbstredend „funktionsunfähig“.

Dem Ehinger SZ-Verantwortlichen vf hat sich aus dieser Zeit die Erinnerung eingeprägt, dass das Dorf damals so etwas wie eine Mauer des Schweigens oder der Angst um den jetzt Angeklagten errichtete, eine Mauer, die sich anfühlte wie das, was man sonst als sardische oder sizilische Zustände bezeichnet.