EHINGEN (vf) – Die Ehinger SZ hatte in ihrer Ausgabe vom 27. März auf einen Missstand hingewiesen: An einer Außenseite des Rathauses standen Müllsäcke, aus denen jemand in unguter Absicht leicht hätte Akten entnehmen und missbräuchlich verwenden können. Die SZ nannte diesen Missstand und gab – journalistisch ehrenwert – vor einer Veröffentlichung der Kritik der Stadtverwaltung Gelegenheit, mit unserer Veröffentlichung zusammen zu dieser Kritik Stellung zu nehmen. Die SZ veröffentlichte diese Stellungnahme im Wortlaut – fast ein ebenso lange Text wie unser Bericht.
In dieser Stellungnahme schrieb L. Griener von der Stadtverwaltung Ehingen: Abfalleimer seien „lediglich noch gemäß Dienstanweisung vom 22. August 1991 für Restmüll (z. B. Tempo-Taschentücher, Bleistiftabfälle, leere Filzstifte usw.) zugelassen. Sollte dennoch, vielleicht aus Unachtsamkeit, Schriftstück in den Restmüll gelangt sein, wird die Stadtverwaltung dem nachgehen, die Sache prüfen und auf eine ordnungsgemäße Vernichtung hinwirken.“
Statt dass die Stadtverwaltung so souverän wäre und zugäbe, dass irgendein Mitarbeiter mit Akten umging ohne Rücksicht auf möglichen Missbrauch, wirft L. Griener der SZ in ihrer „Seite für den Bürger“ im „Wochenblatt“ vom 3. April vor, der SZ-Berichterstatter betreibe „Müllklau“.
Man kennt die Regel. Der, der den Fehler beging, schreit: „Haltet den Dieb!“ – Nachdem wir der Stadtverwaltung Gelegenheit gaben, zu unserer Kritik zeitgleich Stellung zu nehmen, wollen wir hoffen, dass die Stadtverwaltung diese unsere Stellungnahme zu ihrem Vorwurf des Müllklaus wenigstens auf der nächsten „Bürgerseite“ abdruckt.